Markt und Qualität: Gewerbliche Anbieter

In der öffentlichen Anhörung zum Kinderförderungsgesetz (KiFöG) weist die Bertelsmann Stiftung in ihrer Stellungnahme unter anderem daraufhin, dass empirische Untersuchungen in den USA, Kanada und Australien nachweisen, dass als gemeinnützig anerkannte (nicht gewinnorientierte) Tageseinrichtungen für Kinder qualitativ besser Arbeiten als privat-gewerbliche Anbieter.

Gewinnorientiert arbeitende Einrichtungen sparen in der Regel am Personal (weniger und / oder schlechter ausgebildetes Personal). Dies liegt insofern nahe, weil die Personalkosten bei sozialen Leistungen ca. 80% der Gesamtkosten ausmachen und insofern der größte Einsparfaktor sind. Eine zweite Beobachtung: Gewinnorientierte Träger siedeln sich in der Regel in einkommensstarken Regionen an. Fazit: Die Zulassung von privat-gewerblichen Trägern, wie sie das KiFöG vorsieht, leistet weder einen Beitrag zur Qualität frühkindlicher Bildung noch zur quantitativen Versorgung in der Fläche. Hier finden Sie die Stellungnahme der Bertelsmann Stiftung

http://www.bertelsmann-stiftung.de/bst/de/media/xcms_bst_dms_24785_24786_2.pdf. Das Thema gewerbliche Anbieter finden Sie ab der Seite 9.


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